Ermäßigungsberechtigt sind Kinder / Jugendliche von 6 bis unter 18 Jahren und die nachstehend aufgeführten Inhaber von Sonderausweisen:

  • Schüler unter 25 Jahren mit Schülerausweis (auch Berufsschulen)
  • Studenten unter 25 Jahren mit Studentenausweis
  • Grundwehrdienstleistende mit Truppenausweis
  • Zivildienstleistende mit Zivi-Ausweis
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II mit Nachweis
  • Empfänger von Leistungen nach dem AsylbewerberLG mit Nachweis
  • Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung nach SGB XII mit Nachweis
  • Behinderte MdE ab 70% mit Nachweis
  • Inhaber von Seniorenpässen
  • Inhaber von Ferienpässen