Ermäßigungsberechtigt sind Kinder / Jugendliche von 6 bis unter 18 Jahren und die nachstehend aufgeführten Inhaber von Sonderausweisen:
- Schüler unter 25 Jahren mit Schülerausweis (auch Berufsschulen)
- Studenten unter 25 Jahren mit Studentenausweis
- Grundwehrdienstleistende mit Truppenausweis
- Zivildienstleistende mit Zivi-Ausweis
- Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II mit Nachweis
- Empfänger von Leistungen nach dem AsylbewerberLG mit Nachweis
- Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung nach SGB XII mit Nachweis
- Behinderte MdE ab 70% mit Nachweis
- Inhaber von Seniorenpässen
- Inhaber von Ferienpässen
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