§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Grugabad-Freunde“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“. Der Sitz des Vereins ist Essen.
Der Verein führt den Namen „Grugabad-Freunde“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“. Der Sitz des Vereins ist Essen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Unterstützung von Vorhaben, die dem Schutz, der Erhaltung und der Fortentwicklung des Grugabades, seiner architektonisch wertvollen und als Denkmal schützenswürdigen Gebäude und Einrichtungen und seines Umfeldes [...]
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für seine satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem / der Bewerber / -in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod (bei natürlichen Personen) oder Auflösung (bei juristischen Personen). Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Ein Ausschluss kann nur aus [...]
Über die Höhe und Fälligkeit der jährlichen Mitgliedsbeiträge unterbreitet der Vorstand der Mitgliederversammlung einen Vorschlag, die Mitgliederversammlung beschließt. Diese Geldbeiträge werden möglichst per Lastschriftverfahren eingezogen.
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.