Der/die Vorsitzende oder eine/r seiner Stellvertreter/innen beruft den Vorstand ein und leitet die Vorstandssitzung. Die Einberufung hat schriftlich (als elektronische Nachricht, z.B. per E-Mail) und mindestens drei Tage vor der Sitzung zu erfolgen.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden.

Eine Beschlussfassung ist auch außerhalb der Vorstandssitzungen schriftlich (in elektronischer Form, z.B. per E-Mail) möglich („Umlaufbeschluss“).

Über die Beschlüsse des Vorstandes ist eine Niederschrift anzufertigen und vom/von der Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem/r seiner Stellvertreter/innen zu unterzeichnen.