Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem / der Bewerber / -in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.
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