Über die Höhe und Fälligkeit der jährlichen Mitgliedsbeiträge unterbreitet der Vorstand der Mitgliederversammlung einen Vorschlag, die Mitgliederversammlung beschließt. Diese Geldbeiträge werden möglichst per Lastschriftverfahren eingezogen.
Über die Höhe und Fälligkeit der jährlichen Mitgliedsbeiträge unterbreitet der Vorstand der Mitgliederversammlung einen Vorschlag, die Mitgliederversammlung beschließt. Diese Geldbeiträge werden möglichst per Lastschriftverfahren eingezogen.
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