Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Freundeskreis Grugapark Essen e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Freundeskreis Grugapark Essen e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Hinterlasse einen Kommentar