§11 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und die Abwahl des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfer/-innen, Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme [...]

§11 Mitgliederversammlung2019-03-28T13:02:59+01:00

§12 Vorstand

Der Vorstand besteht aus der/m Vorsitzenden, seinen zwei Stellvertretern/innen der/m Schatzmeister/in der/m Schriftführer/in und den Beisitzern/innen Der Vorstand kann Beisitzer mit beratender Stimme in den Vorstand berufen und abberufen. Die Geschäftsführung und die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB werden durch den Vorsitzenden, seine [...]

§12 Vorstand2019-03-28T13:02:32+01:00

§13 Beschlussfassung des Vorstands

Der/die Vorsitzende oder eine/r seiner Stellvertreter/innen beruft den Vorstand ein und leitet die Vorstandssitzung. Die Einberufung hat schriftlich (als elektronische Nachricht, z.B. per E-Mail) und mindestens drei Tage vor der Sitzung zu erfolgen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit [...]

§13 Beschlussfassung des Vorstands2019-03-28T13:01:42+01:00

§14 Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr eine/n Kassenprüfer/in. Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstandes sein. Wiederwahl ist zulässig.

§14 Kassenprüfung2019-03-28T13:01:17+01:00

§15 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Freundeskreis Grugapark Essen e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§15 Auflösung des Vereins2019-03-28T13:00:45+01:00
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